Hausordnung

CAMPING MARTBUSCH

Wenn viele verschiedene Menschen zusammenkommen, sind Regeln erforderlich, damit alles in geordneten Bahnen verläuft. Diesen Regeln ist es zu verdanken, dass wir unseren Gästen einen angenehmen Aufenthalt auf Camping Martbusch bieten können. Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen!

E. VAN BOSVELD HEINSIUS
Geschäftsfüherin Camping Martbusch

Ankunft/Abreise

  • Bei Ankunft muss der Camper sich in der Rezeption melden und seine Ausweispapiere vorzeigen.
  • Kommt der Camper nach den geregelten Öffnungszeiten der Rezeption an, kann dieser im Falle dessen das er einen Platz reserviert hat, sofort seinen Platz beziehen und muss sich am nächsten Morgen in der Rezeption vorstellen.
  • Hat der Camper keinen Platz reserviert und kommt nach den Öffnungszeiten der Rezeption an, hat er die Möglichkeit sich auf einen Platz seiner Wahl zu stellen, der nicht mit einem Reserviert-Schild markiert ist. Am nächsten Morgen muss sich der Camper dann in der Rezeption anmelden und seinen Platz mitteilen.
  • Bei Abreise muss der Camper sich in der Rezeption abmelden.
  • Dabei wird gebeten, die Abreise am Vortag dem Büro bekannt zu geben.
  • Die Abreise muss vor 11.00 Uhr (Vermietungsobjekte: 10.00 Uhr) erfolgen. Bei Abreise nach 11.00 resp. 10.00 Uhr wird ein Aufschlag von 10 % berechnet. Die Aufenthaltsdauer für zeitweilige Campinggäste wird nach Nächten berechnet.

Platzruhe

  • Die Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr und die Mittagsruhe von 12.00 bis 14.00 Uhr sind unbedingt einzuhalten.
  • Die Lautstärke sämtlicher elektronischer Geräte darf niemanden stören.

 Stromversorgung

  • Der Camper hat die Möglichkeit den für seinen Platz vorgesehenen Stromanschluss zu nutzen.
  • Der Camper ist verpflichtet, der Rezeption mitzuteilen, dass er Strom nutzt und muss diesen zahlen.
  • Die Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Campingplatz-Preisliste.
  • Ab Abnahmestelle ist der Gast für den Stromanschluss selbst verantwortlich. Es dürfen nur intakte dreiadrige Kabel mit CEE-Stecker verwendet werden.

 Hygiene/Sanitäranlagen

  • Die Wasch- und Toilettenanlagen sind sauber zu halten. Evtl. auftretende Verschmutzungen sind von dem Verursacher sofort zu beseitigen.
  • Wäschestücke und Geschirr dürfen nur in den dafür vorgesehenen Räumen gewaschen werden.
  • Chemikal-Toiletten dürfen nur in das dafür vorgesehene Ausgussbecken neben dem Sanitärgebäude entleert werden.
  • Es ist nicht erlaubt, sich ohne berechtigten Zweck oder in störender Weise in den Sanitärgebäuden aufzuhalten.
  • Abfälle dürfen nur in zugebundenen Müllsäcken in die Müllcontainer deponiert werden. Außerdem gibt es Recycling-Container für Papier, Glas, Batterien und Plastik.
  • Es ist nicht gestattet Autos zu waschen.
  • Kinder bis 7 Jahre dürfen nur in Begleitung Erwachsener die Sanitärgebäude und Toiletten benutzen.

(Tages)Besuch

  • Besucher haben sich an der Rezeption anzumelden. Besucher ist derjenige, der den Platz betritt, ohne übernachten zu wollen, gleich ob der Besuch nur kurze Zeit oder einen ganzen Tag dauert.
  • Die Besucher, die bei Campinggästen in abgestellten Wohnwagen/Zelten übernachten wollen, haben gemäß der Gebührenordnung die vollen Personengebühren zu entrichten.
  • Die Besucher dürfen das Platzgelände nicht mit Ihren Fahrzeugen befahren.
  • Der Stellplatznehmer ist dafür verantwortlich und hat dafür zu sorgen, dass sein Besuch ordentlich angemeldet wird und dass sich dieser Besuch ebenfalls gemäß der Platzordnung verhält.

Gebühren

  • Die Camping- und sonstigen Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Campingplatz-Preisliste, die in der Rezeption ausliegt.

Aufenthaltsräume

  • Die auf dem Camping befindenden Aufenthaltsräume stehen allen Platzgästen zur Verfügung.
  • Die Räume sind nicht bewirtschaftet.
  • Es wird vorausgesetzt, und dies ist unbedingt sicherzustellen, dass die Benutzer dieser Räume gegenseitige Rücksichtnahme üben und diese Einrichtungen so verlassen, wie sie diese vorzufinden wünschen.
  • Kinder unter 7 Jahren ist ein Aufenthalt in den Räumen nur in Begleitung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten gestattet.

 Hunde

  • Hunde sind auf dem Campingplatz zugelassen.
  • Hunde dürfen nicht frei herumlaufen, sie müssen auf dem gesamten Gelände, auch im Wohnwagenbereich, angeleint bleiben.
  • Hundebesitzer haben dafür zu sorgen, dass die Tiere den Campingplatz nicht verunreinigen. Etwaige Verunreinigungen sind vom Hundehalter zu beseitigen. Auf absolute Ruhe wird größter Wert gelegt.
  • Ihnen ist der Zugang zu den Sanitäranlagen und Aufenthaltsgebäuden untersagt.
  • Sie müssen sämtliche von Gesetzes wegen vorgeschriebene Tierimpfungen vorweisen können.

Sonstige Campingregeln

  • Kraftfahrzeuge aller Art dürfen nur zur Ein- und Ausfahrt in das/aus dem Campingplatzgelände und nur auf den dafür vorgesehenen Wegen im Schritt-Tempo benutzt werden.
  • Kraftfahrzeuge sind auf den Stellplätzen abzustellen; sie dürfen nicht auf oder neben den Wegen geparkt werden.
  • Der Stellplatz ist vom Campinggast stets in Ordnung zu halten.
  • Der Campingplatz ist das ganze Jahr geöffnet.

Brandvorschriften

  • Offene Feuer sind auf dem Campingplatz nicht gestattet.
  • Zum Grillen ist auf den Stellplätzen ein geeigneter Grill gewissenhaft zu nutzen.
  • Für Koch- und Heizzwecke sind nur vorschriftsmäßige Geräte zu verwenden.
  • In den Wohnwagen müssen die Geräte vorschriftsmäßig vom Wohnwagenhersteller installiert sein. Die notwendigen Überprüfungen der Gasanlagen sind innerhalb der vorgeschriebenen Zeiträume durchführen zu lassen.
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